Heilerziehungsassistent*in: Anderen zur Seite stehen

Deine Ausbildung zur / zum Heilerziehungsassistent*in

Heilerziehungsassistent*innen liegt daran, dass Menschen mit Behinderung selbstverständlich und selbstbestimmt am Leben und an der Gesellschaft teilhaben können, egal ob Kinder, Jugendliche, Erwachsene oder alte Menschen. Dabei wird der*die Heilerziehungsassistent*in Teil des Alltags von Menschen mit Behinderung.

Unter Anleitung von Fachkräften (Heilerziehungspfleger*innen) unterstützen, pflegen und assistieren sie Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des täglichen Lebens, z.B. beim Wohnen, bei der Haushaltsführung, beim Lernen und Arbeiten und in der Freizeitgestaltung.

Dabei hilft, dass ein*e Heilerziehungsassistent*in sowohl pflegerisch, als auch sozialpädagogisch gut ausgebildet ist. Wer diese Arbeit macht, stellt schnell fest, dass dadurch auch das eigene Leben bunter, vielfältiger und reicher wird.

Tätigkeitsfelder

z.B. ambulante und stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie: z.B. Wohnheime und Werkstätten, Berufsbildungswerke, familienentlastende und Freizeitangebote, inklusive Angebote, etwa Kindertagesstätten, in denen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreut werden

Hauptschulabschluss

regelmäßiger Wechsel zwischen Fachschulunterricht und Ausbildungsphasen in einer Praxiseinrichtung während der 2-jährigen Ausbildung; deshalb ist neben einem Schulplatz ein Ausbildungsvertrag, z.B. mit einer Einrichtung der Behindertenhilfe erforderlich

  • Ausbildungsvergütung in Höhe von 1.089 € im ersten und 1.165 € im zweiten Ausbildungsjahr
  • Einstiegsgehalt nach der Ausbildung zwischen 2.429 € und 2.526 + ggfs. Zulagen aus Schicht- und Wochenendarbeit
  • alle Angaben zur Vergütung Stand 4/2021, ohne Gewähr
  • mit Abschluss der Ausbildung Möglichkeit zum Erwerb eines mittleren Bildungsabschlusses; Voraussetzung: Notendurchschnitt von mind. 3,0 und mind. 5-jähriger Fremdsprachenunterricht in vorausgegangenen Bildungsgängen (z.B. der Hauptschule) mit mind. der Note ausreichend
  • bei Ausbildung zur / zum Heilerziehungspfleger*in im Anschluss an die Ausbildung kein Vorpraktikum mehr nötig
  • Angebot von Wohnmöglichkeiten an einigen Schulen